Verbandsinformation 01/2025

Verbandsinformation 01/2025

Verbandsinformationen

Verbandsinformation 01/2025

Sehr geehrte Sportfreunde,


anbei erhalten Sie die neuesten Verbandsinformationen.
Sollten Sie Fragen oder Wünsche dazu haben, stehen wir  Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.


Wir wünschen Ihnen ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr. 


Erinnerung Abgabe Mitgliederstatistik 2024

Gern möchten wir an die fristgerechte Abgabe der Mitgliederstatistik für das Berichtsjahr 2024 bis spätestens zum 15.01.2025  erinnern. Das Formular finden Sie unter folgendem Link: Mitgliederstatistik_2024_beschreibbar.pdf


Neuregelungen im Funktionstraining 

Achtung! Diese Neuregelungen gelten für alle Übungsleitungen, die aktuell das Funktionstraining leiten! Bitte prüfen Sie Ihre Qualifikationsanforderungen. 

Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass Übungsleiter*innen mit gültiger DOSB-Lizenz B Sport in der Rehabilitation, Profil: Orthopädie, zukünftig auch Funktionstraining anleiten dürfen. Voraussetzung dafür ist der Abschluss Basislehrgang + Aufbaulehrgang über insgesamt 30 Lerneinheiten, um anschließend Funktionstraining abrechenbar anbieten zu dürfen.

Alle Physio- / Ergotherapeut*innen / Gymnastiklehrer*innen benötigen den Basislehrgang mit 15 Lerneinheiten als Qualifikationsanforderung für das Funktionstraining.


Die ausgestellten Bescheinigungen für das Funktionstraining sind auf 4 Jahre befristet. Die Funktionstrainingsleitungen sind verpflichtet, innerhalb dieser Gültigkeit Fortbildungen von mindestens 10 Lerneinheiten (LE) nachzuweisen. 

Bitte beachten Sie, dass die Umsetzung der Anforderungen für alle bereits bestehenden Funktionstrainingsgruppenleitungen bis spätestens 1. August 2025 anzuwenden sind. 

Für alle Neubeantragungen von Funktionstrainingsgruppen müssen die Qualifikationsanforderungen bereits erfüllt sein.

Die Lehrgänge können Sie auf unserem Bildungsportal unter folgendem Link buchen:  

Basislehrgang: https://www.sportland-bildung.de/detail-1154

Aufbaulehrgang: https://www.sportland-bildung.de/detail-1405


Neues Verordnungsmuster der DGUV ab 1. Januar 2025


Die DGUV wird zum 1. Januar 2025 ein neues Verordnungsmuster für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining einführen (Muster siehe Anhang). Der neue Verordnungsvordruck gilt für alle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2025 verordnet werden.


Für eine Übergangsfrist von zwölf Monaten - also bis 31. Dezember 2025 – können Ärzt*innen die Verordnung des Rehabilitationssports sowie Funktionstrainings grundsätzlich auch wie bisher (z. B. „Privatrezept“ oder Nutzung anderer Verordnungsvordrucke) ausstellen. Hinsichtlich der Verwendung der bis dato verwendeten Vordrucke besteht für die Leistungserbringenden ein unbefristeter Vertrauensschutz. Die Rechnungen der Leistungserbringenden dürfen nicht gekürzt werden, auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 1. Januar 2026 hinaus.


Die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderungen ist ein besonderes Anliegen der DGUV. Mit der Einführung einer eigenen Verordnung möchte die DGUV die Sichtbarkeit und die Anzahl der Verordnungen für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining weiter steigern.


Genehmigungsverzicht und Änderung Abrechnungszentrum BKK Diakonie 


Die BKK Diakonie hat mitgeteilt, dass sie ab dem 1. Januar 2025 auf die vorherige Genehmigung von Verordnungen (Erst- und Folgeverordnungen) von Rehabilitationssport und Funktionstraining verzichtet. Darüber hinaus übernimmt ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 das Abrechnungszentrum Emmendingen die Abrechnung für die BKK Diakonie. Weitere Informationen können dem beigefügten Anschreiben entnommen werden. 

Die aktuelle Übersicht zum Genehmigungsverzicht befindet sich im Anhang. 


 

  

 

 

 

-> Achtung die Anhänge befinden sich unten in der Mail 

 

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Mit sportlichen Grüßen
               
Team BSB
Dresdener Straße 18
03050 Cottbus

Telefon: 0355/486 463 25
kontakt@bsbrandenburg.de

 

Präsident: Hans-Jörg Michels, Vizepräsidentin: Dr. Martina Münch, Schatzmeister: Christian Quartier

 

Vereinsregister: VR 6281 - Amtsgericht Cottbus


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