Sehr geehrte Sportfreunde,
anbei erhalten Sie die neuesten Verbandsinformationen.
Sollten Sie Fragen oder Wünsche dazu haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
- Neue Vergütungssätze vdek für das Funktionstraining ab 1. Januar 2025
Der Vdek hat die Vergütungssätze für das Funktionstraining zum 1. Januar 2025 angepasst. Das Unterschriftenverfahren ist abgeschlossen und die Abrechnungen können ab sofort eingereicht werden. Die aktuelle Übersicht befindet sich im Anhang und wurde auf unserer Website aktualisiert.
- Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre reduziert
Durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde in § 147 AO die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zum 1. Januar 2025 von zehn auf acht Jahre reduziert. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Beleg entstanden ist. Für den Rehabilitationssport bedeutet dies:
Bestimmung:
Die allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Vereine richten sich nach §147 der Abgabenordnung. Abrechnungsunterlagen im Rehabilitationssport stellen gemäß Abgabenordnung Buchungsbelege und Nachweise für die Einnahmen im Rehabilitationssport dar und unterliegen daher einer achtjährigen Aufbewahrungsfrist.
Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz verjähren laut §199 BGB nach 30 Jahren.
Erläuterung:
Unterlagen, die im Rahmen des Rehabilitationssports Relevanz für die Abrechnung haben, sind daher acht Jahre aufzubewahren und dienen als Nachweis über die Einnahmen aus dem Rehabilitationssport. Es ist empfehlenswert Originalunterlagen, die dem Rehabilitationsträger zur Abrechnung eingereicht werden müssen, gemeinsam mit den übrigen Abrechnungsunterlagen acht Jahre zu archivieren. Die digitale Archivierung ist möglich, solange die Unterlagen, wenn sie wieder lesbar gemacht werden, mit dem Original bildlich und inhaltlich übereinstimmen, jederzeit verfügbar sind und lesbar gemacht werden können.
Bei besonderen Vorkommnissen wie Unfällen oder Todesfällen im Zusammenhang mit dem Rehabilitationssport sind diesbezügliche Unterlagen 30 Jahre aufzubewahren. Bei der Lagerung sind die Vorgaben des Datenschutzes zu beachten.
Die neue Jahresbroschüre unseres Verbandes ist gedruckt. Diese wurden bereits an alle Mitgliedsvereine versandt. Die Broschüre finden Sie auch auf unserer Homepage unter folgenden Link: BS_Brandenburg_Homepage.pdf
Gerne senden wir bei Bedarf weitere Exemplare zu. Bitte melden Sie sich dazu bei Diana Damaschek unter sekretariat@bsbrandenburg.de. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.
• Bedarfsabfrage Inklusive Schwimmkurse
Erstmalig wollen wir in diesem Jahr inklusive Schwimmkurse anbieten, welche in einem speziellen Therapiebecken stattfinden sollen. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung zu erreichen und ihnen ein sicheres und angenehmes Schwimmerlebnis zu bieten. Anmeldungen erfolgen über folgenden Link:
Bedarfsabfrage Inklusive Schwimmkurse - Stadtsportbund Cottbus
-> Achtung die Anhänge befinden sich unten in der Mail
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Mit sportlichen Grüßen
Team BSB
Dresdener Straße 18
03050 Cottbus
Telefon: 0355/486 463 25
kontakt@bsbrandenburg.de
Präsident: Hans-Jörg Michels, Vizepräsidentin: Dr. Martina Münch, Schatzmeister: Christian Quartier
Vereinsregister: VR 6281 - Amtsgericht Cottbus